Als Soldat bei der Bundeswehr kann man jederzeit versetzt werden. Das kann in ein anderes Bundesland oder auch ins Ausland sein. Sie haben Sie die Möglichkeit die Erstattung der Umzugskosten und Trennungsgeld zu beantragen. Auch Hilfe bei der Wohnungssuche wird gewährt. Sie können entweder eine Umzugsfirma mit Ihrem Umzug beauftragen oder auch in Eigenleistung umziehen.
Die Umzugsplanung
Wenn Sie eine Versetzungsverfügung bekommen haben, erhalten Sie auch eine Zusage zur Erstattung der Umzugskosten. Sobald Sie den Termin wissen, können Sie mit der Planung Ihres Umzugs beginnen. Falls Sie Kinder haben, ist es vorteilhaft, den Umzugstermin an das neue Schuljahr anzupassen. Dann kann Ihre Familie vor oder nach Ihrem Dienstantritt umziehen. In diesem Fall können Sie anfangs z.B. ein möbliertes Zimmer mieten und von dort aus nach einer Wohnung für Sie und Ihre Familie Ausschau halten.
Die Wohnungssuche
Wenn Sie am neuen Dienstort nach einer Wohnung suchen, sollten Sie sich bei der Wohnungsfürsorge Ihrer Dienststelle erkundigen, ob es dort freie Bundesdarlehens- oder Bundesmietwohnungen gibt. Das ist auch Voraussetzung für den Antrag auf Trennungsgeld. Außerdem können Sie dort Makleradressen und Immobilienanzeigen aus der Zeitung bekommen. Allerdings bekommen Sie das Trennungsgeld nur, wenn Sie intensive Bemühungen nachweisen können, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden.
Erstattung der Umzugskosten
Bei einer Versetzung bekommen Sie die Umzugskosten erstattet. Sie können entweder eine Umzugsfirma beauftragen oder Ihren Umzug selbst durchführen. Im letzteren Fall bekommen Sie einen Pauschalbetrag erstattet und sind nicht versichert bei Schäden oder Unfällen. Wenn Sie Ihren Umzug einer professionellen Firma übergeben wollen, können Sie ein Umzugsunternehmen wählen, welches bei der Bundeswehr unter Vertrag steht. Die Liste liegt Ihrer Dienststelle vor. Dem Vertragspartner müssen Sie eine Umzugsliste geben. Das Preisangebot und Ihre Umzugsliste legen Sie dann bei Ihrer Dienststelle vor.
Sie können aber auch jede andere Umzugsfirma wählen, dann bekommen Sie einen Pauschalbetrag abgerechnet. Dieser errechnet sich nach dem Umzugsvolumen und der Entfernung. Wird Ihr Umzug günstiger als der Pauschalbetrag, dürfen Sie die Differenz behalten. Sie sollten sich am besten frühzeitig beraten lassen, wie Sie Ihren Umzug so kostengünstig und komfortabel für Sie und Ihre Familie, organisieren können. Die Abrechnung Ihrer Umzugskosten müssen Sie innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Stelle einreichen.
Trennungsgeld
Falls Sie bei Dienstantritt in der neuen Stadt noch keine Wohnung für die ganze Familie gefunden haben, können Sie sich z.B. ein möbliertes Zimmer mieten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Trennungsgeld als Entschädigung. Dafür müssen Sie mit Belegen für die Ausgaben, die mit der räumlichen Trennung zusammenhängen nachweisen. Lassen Sie sich auch hier von Ihrem Sachbearbeiter beraten, welche Möglichkeiten Sie für Ihren persönlichen Umzug haben. Es gibt es viele Regelungen rund um das Trennungsgeld.